Kölner Archiv, Stein soll Ursache des Einsturzes sein.

https://www.zeit.de › aktualisierter Artikel vom 13. Okt. 2021.
Bundesgerichtshof kassiert Freisprüche
Anlass der Entscheidung sei, das Landgericht habe seinerzeit die fehlenden Abstimmungen auf der Baustelle unberücksichtigt gelassen. Zu dem dramatischen Einsturz des Kölner Stadtarchivs soll es gekommen sein, als Arbeiter während Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Archivs einen großen Steinblock in der Baugrube der Schlitzwand belassen hätten. In der Folge bildeten sich Fehlstellen in der Betonwand, die zum Versagen der Wand und dem Einsturz des Archivs geführt haben sollen.
Für mich stellt sich die Frage, wer unter den Bauschaffenden glaubt die Mär vom Stein?
Studiert man die „Technischen Regelwerke“ (DIN 4085 / Eurocode 7), nach denen die Erdkräfte gegen die Randeinfassung der Haltestelle zu berechnen waren, so könnte das Versagen der Betonwand eher der Mangelhaftigkeit der geltenden Berechnungsvorgaben zugeschrieben werden. Ein Beispiel dieser Berechnungsart wird in der 'Übung Erddruck K1‘ der Technischen Universität München TUM gegeben. Stellt man eine Vergleichsrechnung nach den anerkannten Regeln der Physik entgegen, zeigt sich, dass eine Spannungsermittlung nach derzeitigen Regelwerken zu einer deutlichen Unterbemessung der Wand führt.
Die Spannungsermittlung der TUM und die Gegenrechnung nach ‚Neuer Erddrucklehre‘ finden sich unter www.erddruck-giesler.de – Blog / Thesen zu C ). Des Weiteren kann die Studie-2015 mit Ausführungen zum Einsturz des Archivs kostenfrei heruntergeladen werden unter www.erddruck.de
Nach den Medienberichten soll die Randeinfassung des Haltepunktes dem anstehenden Baugrund, quartären Kiese/Sande angepasst mit einen Schlitzwandverfahren ausgeführt worden sein. Bei diesem Verfahren wird der Boden bis zur vorgesehenen Wandsohle mit einem Schlitzwandgreifer ausgehoben. In Köln sollen vorgegeben worden sein: Wanddicke 1,00 m, Lamellenbreite ca. 3,50 m und Tiefe / Kote ̶ 30 m. Bei diesem Verfahren ist parallel zum Bodenaushub eine mineralogische Emulsion (Bentonit und Wasser) in den Graben einzubringen, die Bodenausbrüche aus den Grabenwände verhindern soll. Mit dem Erreichen der Wandsohle sollen im Lamellenabstand Stahlträger in die Baugrube einzustellen und zwischen den Trägern vorgefertigte Bewehrungskörbe abzusenken gewesen sein. Beim anschließenden Betoniervorgang war die verdrängte Emulsion abzupumpen.
Würde der Schlitzwandgreifer auf ein Hindernis stoßen, z.B. einen mächtigen Steinblock, so könnte das Gerät nicht in tiefere Bodenschichten eindringen, bevor das Hindernis nicht vollständig beseitigt worden wäre. Zur Steinzertrümmerung hätten Schlitzwandfräsen oder Meißel zur eingesetzt werden können. Eine andere Handhabe, den Stein aus dem Weg zu räumen würde darin bestehen, diesen im Zuge der weiteren Erdarbeiten schichtweise nach unten zu befördern, bis er unterhalb der Wandsohle zum Liegen kommt. Verfolgt man hingegen die Ansicht, der besagte Stein wäre bei Kote ̶ 22 m in der Wand verblieben, so hätte nur ein schalerer Bewehrungskorb am Stein vorbeigeführt werden können. Hieraus wäre zu folgern, unterhalb des Hindernisses gäbe es keine Wandbewehrung. Auffallend bei der Geschichte mit dem großen Stein ist, dass dieser offensichtlich bei den Aufräumarbeiten nach dem Einsturz des Archivs nicht gefunden werden konnte.
Für mich ist „der in der Wand verbliebene große Steinblock“ eine Mär, die angelegt sein könnte, um von den mangelhaften „Technischen Regelwerken“ (DIN 4085 / Eurocode 7) abzulenken. Bekannt ist, dass die Anwendung der Regelwerke / DIN freiwillig ist. In der Regel aber wird vom Auftraggeber deren Anwendung zwingend vorgeschrieben.
Die Suche nach den Verantwortlichen für das ‚Unglück‘ wird wohl spannend bleiben.

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